DEIN FAHRLEHRER  FÜR AUTO & MOTORRAD IM RAUM WINTERTHUR / EFFRETIKON

Neuerungen bei der Fahrausbildung für Auto und Motorrad ab 2021

Mit der Revision der Fahrausbildung sollen folgende Ziele erreicht werden:

  • Aufnahme von sachlich begründeten Anpassungen (z.B. Lernen von Vollbremsungen)
  • Anpassungen der Vorschriften an die technische Entwicklung (z.B. Fahren mit Automatik- oder handgeschalteten Getrieben)
  • Vereinfachung für die Lernenden (z.B. elektronisch)

Nachfolgend werden die wesentlichen Änderungen kurz zusammengefasst. Weiterführende Informationen findet ihr beim Bundesamt für Strassen oder beim Kanton Zürich. Bei Fragen steht euch natürlich auch Fahrlehrer Erich Wagner persönlich zur Verfügung.


Auto: Unbeschränkte Gültigkeit von VKU & Theorieprüfung

Alt: Spätestens zwei Jahre nach Bestehen der Theorieprüfung oder nach dem Besuch des Verkehrskundeunterrichts muss man sich zur praktischen Führerprüfung anmelden; andernfalls müssen Theorieprüfung und Verkehrskundeunterricht wiederholt werden.

Neu: Der Besuch des Verkehrskundeunterrichts und die bestandene Theorieprüfung sind zeitlich unbeschränkt gültig.


Auto: Lernfahrausweis ab 17 Jahren

Alt: Der Antrag auf Erteilung eines Lernfahrausweises kann frühestens im Alter von 18 Jahren gestellt werden.

Neu: Der Antrag auf Erteilung eines Lernfahrausweises kann frühestens im Alter von 17 Jahren gestellt werden.


Auto: 12 Monate Praxis vor praktischer Prüfung

Alt: Keine Vorschriften bezüglich Praxiserfahrung vor praktischer Fahrprüfung.

Neu: Wer unter 20 Jahre alt ist und die praktische Führerprüfung machen will, muss mindestens 12 Monate lang mit dem Lernfahrausweis Fahrpraxis gesammelt haben. Einzige Ausnahme bilden Personen mit Jahrgang 2003. Diese können den Lernfahrausweis ab 1. Januar 2021 mit 17 Jahren erwerben. Erhalten sie den Lernfahrausweis noch im Jahr 2021, dürfen sie die Autoprüfung ab dem 18. Geburtstag ablegen, auch wenn sie den Lernfahrausweis noch nicht ganze zwölf Monate besitzen.


Auto: Automatik = Manuell

Alt: Wer die Prüfung mit einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe abgelegt hat, erhält im Führerausweis den entsprechenden Code und darf keine handgeschalteten Fahrzeuge führen.

Neu: Wer die praktische Führerprüfung in einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert und bestanden hat, darf auch handgeschaltete Autos führen und umgekehrt.


Auto: Nur noch 1 WAB-Tag (7 Std.) nötig

Alt: Innerhalb der dreijährigen Probezeit müssen zwei Weiterbildungstage besucht werden (Dauer total 16 Stunden).

Neu: Innerhalb der ersten zwölf Monate der dreijährigen Probezeit muss ein Weiterbildungskurs besucht werden (Dauer 7 Stunden).


Auto: Kürzere Ausbildung

Alt: Die Dauer der obligatorischen Ausbildung (Verkehrskundeunterricht, Weiterbildungstage) beträgt total 24 Stunden.

Neu: Die Dauer der obligatorischen Ausbildung (Verkehrskundeunterricht, Einzellektionen, Weiterbildungskurs) beträgt total 15 Stunden.


Auto und Motorrad: Elektronische Prüfungsanmeldung

Alt: Die persönliche Anmeldung beim Strassenverkehrsamt für die Prüfungen ist vorgeschrieben. Ausbildungen werden in Papierform bestätigt.

Neu: Das Zulassungsprozedere soll elektronisch abgewickelt werden können. Nur die erstmalige Anmeldung zur Theorieprüfung erfolgt noch mit einem Papierformular auf dem Strassenverkehrsamt.


Motorrad: Kein Direkteinstieg in unbeschränkte Kategorie

Alt: Der Direkteinstieg in die höchste Kategorie (A) ist möglich und die Kategorie A1 wird bei Besitz der Kategorie B (nach dem Besuch der praktischen Grundschulung) prüfungsfrei erteilt.

Neu: Der Einstieg ins Motorradfahren erfolgt künftig über die Kategorien A1 (125 cm3, bis 11 kW) und A2 (bis 35 kW). Der Aufstieg in eine höhere Kategorie ist nur mit Prüfung möglich.

Wer die leistungsstärksten Motorräder fahren will, muss künftig zuerst mindestens 2 Jahre ein auf 35 kW beschränktes Motorrad der Kategorie A fahren. Der Direkteinstieg in die stärkeren Motorradkategorien ist künftig nur noch für Personen möglich, die berufsmässig auf das Führen solcher Motorräder angewiesen sind, wie Motorradmechaniker, Polizisten oder Verkehrsexperten.


Motorrad: Kleinmotorräder 50ccm neu ab 15 Jahren

Alt: Das Mindestalter beträgt der Motorradkategorie für Kleinmotorräder beträgt 16 Jahre.

Neu: Einführung der Motorradkategorie für Kleinmotorräder (50 cm3 ; 4 kW, Vmax 45 km/h) ab 15 Jahren


Motorrad: Einheitlich 12 Stunden Grundkurs

Alt: Bisher betrug die Dauer für die Kategorie A1 8 Stunden. Bei einem Aufstieg zur Kategorie A mussten nochmals 6 Stunden besucht werden.

Neu: Die praktische Grundschulung für Motorradfahrende muss nur noch einmal absolviert werden. Sie dauert deshalb auch für die Kategorie A1 nun 12 Stunden.

  • Wer vor dem 1. Januar 2021 mind. 25 Jahre alt ist und den Lernfahrausweis Kat. A vor dem 1. Januar 2021 beantragt hat, ist von der neuen Regelung nicht betroffen
  • Wer den Führerausweis der Kategorie A1 vor dem 1. Januar 2021 erworben hat, und den Führerausweis der Kategorie A oder A (beschränkt) erwerben will, muss eine praktische Grundschulung von 4 Stunden absolvieren.

 

Unsere Anschrift

Fahrschule4you
c/o Erich Wagner
Bergwisstrasse 15
8548 Ellikon a.d. Thur

 




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